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Wohn-Riester

Mit Wohn-Riester hilft der Staat, den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.
Foto: djd/Bauen mit Backstein

Abenteuer Hausbau




(dtd). Endlich ins eigene Haus ziehen – diesen Traum träumen nach wie vor viele Deutsche. In den eigenen vier Wänden ist man Herr im Haus und bestimmt selbst, wie man wohnen möchte. Zudem vertrauen die Deutschen der "Rente aus Stein“ nach wie vor mehr als anderen Formen der Altersvorsorge, so das Ergebnis einer aktuellen Allensbach-Studie im Auftrag der Postbank. Laut Studie nennen 63 Prozent der Berufstätigen die eigene Immobilie als besonders sichere Anlageform – sogar staatliche Rente und Beamtenpension liegen mit nur 53 Prozent in der Gunst der Befragten zurück.

Seriosität des Baupartners unter die Lupe nehmen

Ist die Entscheidung für einen Hausbau grundsätzlich gefallen, macht man sich auf die Suche nach einem geeigneten Partner. Dabei sollte man sich Zeit nehmen und nicht vorschnell auf vermeintliche Schnäppchen reagieren, raten Experten der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Vor einer Entscheidung lohnt es sich, gründliche Informationen über das Unternehmen einzuholen. Wie lange ist es am Markt? Gibt es Referenzen oder vielleicht sogar die Möglichkeit, mit Bauherren zu sprechen, die bereits in Häusern der Firma wohnen?

Bauvertrag vor der Unterschrift genau prüfen

Der nächste Schritt ist die Gestaltung und Unterzeichnung des Bauvertrags. Begriffe wie "schlüsselfertig“ suggerieren Sicherheit, sind aber rechtlich nicht geschützt. Wer sicher sein will, was genau er für sein Geld bekommt, dem bleibt es nicht erspart, sich intensiv mit dem „Kleingedruckten“ auseinandersetzen. Denn nach Unterschrift besteht ein Anrecht nur auf das, was explizit im Vertrag steht. Ein Ratgeber "Prüfsteine zum Bauvertrag“ mit Hinweisen zu den wichtigsten Knackpunkten kann unter www.bsb-ev.de kostenlos heruntergeladen werden. Vorsicht geboten ist auch bei vorschneller Unterschrift unter "Vorverträge“ auf Messen oder anderen Veranstaltungen. Viele gehen dabei von einem Rücktrittsrecht aus, wie es etwa für Haustürgeschäfte gilt. Dem ist nicht so. Denn selbst bei einer Unterzeichnung auf Messen gelten Bauverträge als rechtsverbindlich, und ein Rücktritt kann richtig teuer werden.

Übergabe von Plänen und Unterlagen im Vertrag festschreiben

Ob ein Haus mängelfrei gebaut und übergeben wird, kann der Bauherr nur dann nachvollziehen, wenn umfassende und vollständige Unterlagen über alle Phasen des Hausbaus hinweg vorliegen. Bauherren gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass sie das Recht auf alle dazu notwendigen Unterlagen haben. Dass dem nicht so ist, hat ein Urteil des Landgerichts Krefeld (vom 11. Dezember 2008 - AZ 2 O 56/08) gezeigt. Nach Auffassung des Gerichts ist der Bauträger nur dann verpflichtet, dem Verlangen des Erwerbers zu folgen, wenn dieser ein besonderes rechtliches Interesse nachweisen kann. Die Nachweispflicht aber liegt beim Bauherren – und die juristischen Hürden für die Beweisführung sind hoch. Daher sollte vor Vertragsunterzeichnung auf jeden Fall ein Passus in den Bauvertrag beziehungsweise den Bauträgervertrag aufgenommen werden, der die Herausgabe aller Unterlagen vom Unternehmer an den Bauherren klar regelt. Vorher sollte keine Unterschrift geleistet werden, im Zweifelsfall ist der rechtliche Beistand eines Fachanwalts zu empfehlen.

Baumängel: rechtzeitig erkannt, Gefahr gebannt

Während der Bauphase eines Hauses treten laut einer Studie des Institut für Bauforschung Hannover im Auftrag des BSB rund 12 Mängel auf. Wenn man sie frühzeitig erkennt, lassen sie sich meist mit überschaubarem Aufwand beheben. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Beseitigung mit Aufwand und Ärger verbunden – bei Mängeln, die erst nach Jahren offenkundig werden, kann es Probleme mit Schadenersatzansprüchen geben. Zusätzliche Brisanz gewinnt das Thema Baumängel angesichts der Energieeinsparverordnung und gestiegenen Ansprüchen an den Wärmeschutz. Mängel können hier den angestrebten Energiestandard gefährden. Im schlimmsten Fall kann der Staat sogar Fördergelder zurückverlangen, wenn der für die Bewilligung nötige Standard verfehlt wird. Die Investition in einen unabhängigen Fachmann, etwa einen Bauherrenberater, kann sich hier lohnen.

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Hannes Neisinger (01 März 2010 )
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